Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anmeldung
Die Anmeldung zum Programm Seilschaften kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich; auch dann, wenn die Anmeldebestätigung nicht oder nicht rechtzeitig eintrifft. Sollte das Programm bereits ausgebucht sein, wird die anmeldende Person unverzüglich darüber informiert.
§ 2 Widerrufsbelehrung für Verbraucher*innen (§ 13 BGB)
Widerrufsbelehrung für die Erbringung von Dienstleistungen
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Eva Ullrich, Kastanienallee 76, +49 (0)177 8876104, mail(at)seilschaften(dot)com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
an Eva Ullrich, Kastanienallee 76, +49 (0)177 8876104, mail(at)seilschaften(dot)com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am
Name der Verbraucher*in(nen)
Anschrift der Verbraucher*in(nen)
Unterschrift der Verbraucher*in(nen) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 3 Leistung
(1) Das Programm wird vom Veranstalter gemäß der Ausschreibung unter Zuhilfenahme von Fernkommunikationsmitteln („Online“) durchgeführt. Hierzu stellt er den Teilnehmenden einen Zugang zu dem für das Programm zweckmäßigen Kommunikationssystem zur Verfügung. Der Veranstalter ist frei in der Wahl des jeweiligen Kommunikationssystems, sofern dieses den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
(2) Die Teilnehmende trägt für die technischen Voraussetzungen zum Zugang zu den Fernkommunikationsmitteln, insbesondere hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der von ihr verwendeten Hardware als auch der von ihr genutzten Kommunikationsmittel gerade auch im Hinblick auf eine angemessene Verbindungsgeschwindigkeit, die eigene Verantwortung. Der Veranstalter stellt der Teilnehmerin keine Hardware und keinen Zugang zu einem Kommunikationsmittel zur Verfügung.
(3) Der Veranstalter erbringt die in der Ausschreibung enthaltenen Leistungen. Sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, sind An- und Abreise, Unterkunft, Tagungspauschalen und Verpflegung nicht im Programmpreis enthalten. Geringfügige Änderungen der Leistung (insbes. Änderung des Veranstaltungsraums innerhalb des Veranstaltungsortes, Änderung der Veranstaltungszeiten innerhalb eines Veranstaltungstages, inhaltliche Umstellung innerhalb des Programms, Anpassung von praktischen Elementen an die Verhältnisse der Teilnehmenden, witterungsbedingte Änderungen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel und ein Referentin*nenwechsel) bleiben vorbehalten.
§ 4 Stornierung durch die Teilnehmerin
Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist gegen Bezahlung von 50 % der Programmgebühr bis sechs Wochen vor Programmbeginn möglich. Bei einem Rücktritt innerhalb von sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Es kann eine Ersatzteilnehmerin gestellt werden gegen eine einmalige Umbuchungsgebühr von 50,- Euro. Ein Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Für Verbraucherinnen im Sinne des § 13 BGB gilt diese Regelung erst nach Ende der gesetzlichen Widerrufsfrist. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt den Teilnehmenden vorbehalten.
§ 5 Absage durch den Veranstalter
Für jede Veranstaltung wird durch den Veranstalter eine Mindestteilnehmerinnenzahl festgelegt, die sich aus der Ausschreibung ergibt. Eine Absage der Veranstaltung wegen Unterschreitens dieser Mindestteilnehmerinnenzahl erfolgt spätestens zwei Wochen vor deren Beginn. Der Teilnehmerin wird daraufhin der Programmpreis erstattet. Dies gilt auch infolge höherer Gewalt bzw. einer Erkrankung der Referentinnen. Außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kommt der Veranstalter für vergebliche Aufwendungen oder ähnliche Nachteile infolge einer Absage nicht auf.
§ 6 Ausschluss der Teilnehmerin
Die Teilnehmerin kann bei einer schwerwiegenden Störung der Veranstaltung nach vorheriger Abmahnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Davon unberührt bleibt der Anspruch des Veranstalters auf Zahlung des Programmpreises, wobei der Teilnehmerin der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.
§ 7 Zahlung des Programmpreises
Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Teilnehmerinnen eine Rechnung. Sobald der volle Betrag beglichen ist, erhalten die Teilnehmerinnen Zugangsdaten und nähere Informationen.Teilnehmerinnen von nicht vollständig bezahlten Rechnungen werden zur Veranstaltung nicht zugelassen.
§ 8 Haftung
Der Veranstalter haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst möglich macht oder auf deren Einhaltung die Kundin vertraut hat und vertrauen durfte. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte
(1) Sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, erhält die Teilnehmerin nicht das Recht, vom Veranstalter genutzte Marken und Unterlagen gewerblich zu nutzen. Die vom Veranstalter an die Teilnehmerin ausgehändigten Unterlagen und übertragenen Inhalte unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Sie dürfen nur innerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtes insbesondere zum eigenen Gebrauch verwendet werden. Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Veranstalters vor Beginn der Veranstaltung.
(2) Die Teilnehmerin ist zur Anfertigung von Aufzeichnungen und sonstigen Vervielfältigungen (insbesondere „Screencasting“ und „Screenshots“) von Inhalten, die im Rahmen des Programms übertragen werden, nur mit Zustimmung des Veranstalters berechtigt. Unabhängig davon hat sie die Persönlichkeitsrechte der anderen Teilnehmenden zu wahren und insbesondere von diesen, ohne deren Zustimmung, weder Aufnahmen noch sonstige Aufzeichnungen anzufertigen.
§ 10 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Bedingungen oder eines darauf abgeschlossenen Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem solchen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt. Im Falle einer lückenhaften Regelung gilt Entsprechendes. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Gerichtsstand am Sitz des Veranstalters.